Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für IT-Dienstleistungen von Rodion Sokolan
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen
Rodion Sokolan
Wasserlooser Weg 23
24944 Flensburg
Deutschland
E-Mail: rodion.sokolan@arcaim.net
Telefon: +49 175 3386590
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“ – über die Erbringung von IT-Dienstleistungen.
(2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
IT-Support und IT-Betreuung,
technische Beratung,
Einrichtung, Konfiguration und Betreuung von Servern,
Einrichtung und Betreuung von Netzwerken,
Webentwicklung,
Softwareentwicklung,
Installation und Konfiguration von Hard- und Software,
Wartung und Fehleranalyse,
Unterstützung bei Cloud- und Hosting-Lösungen,
Schulungen und technische Einweisungen,
sonstige individuell vereinbarte IT-Dienstleistungen.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch eine individuelle Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande. Die Vereinbarung kann insbesondere in Textform, per E-Mail, über ein elektronisches Kommunikationssystem oder durch sonstige eindeutige Auftragserteilung erfolgen.
(3) Sofern für die Durchführung eines Projekts ein individuelles Angebot erstellt wird, ist dieses Angebot – sofern darin nicht anders angegeben – für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.
(5) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten IT-Dienstleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Sorgfalt.
(2) Bei individuell entwickelter Software, Websites oder sonstigen IT-Lösungen werden die konkret geschuldeten Funktionen und Eigenschaften grundsätzlich im jeweiligen Angebot oder Leistungsbeschreibung festgelegt.
(3) Eigenschaften, Funktionen oder Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete technische Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen, soweit dadurch berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
(5) Sofern für die Leistungserbringung Leistungen Dritter erforderlich sind, insbesondere Hosting, Domains, Cloud-Dienste, Softwarelizenzen, API-Dienste oder sonstige externe Dienste, können diese Leistungen gesondert berechnet werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer die für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Zugänge zu Systemen, Servern, Websites, Domains, Hosting-Accounts oder sonstigen IT-Systemen erhält.
(3) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Software, Zugangsdaten und sonstigen Informationen verantwortlich.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
(5) Verzögerungen, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, durch fehlende Mitwirkung verursachten zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen, sofern der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten hat.
§ 5 Zugangsdaten und Sicherheitsmaßnahmen
(1) Zugangsdaten, Passwörter, API-Schlüssel und vergleichbare Informationen sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(2) Werden Zugangsdaten vom Auftraggeber übermittelt, hat dies nach Möglichkeit über geeignete sichere Kommunikationswege zu erfolgen.
(3) Der Auftragnehmer wird ihm anvertraute Zugangsdaten grundsätzlich nur verwenden, soweit dies zur Durchführung des vereinbarten Auftrags erforderlich ist.
(4) Nach Abschluss der Arbeiten können Zugangsdaten auf Wunsch geändert oder zurückgesetzt werden.
(5) Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, nach Abschluss eines Projekts nicht mehr benötigte Zugänge des Auftragnehmers zu deaktivieren, sofern dies nicht Bestandteil des Auftrags ist.
§ 6 Datensicherung
(1) Der Auftragnehmer kann im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Leistung Datensicherungen durchführen.
(2) Eine Datensicherung ist jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
(3) Sofern keine gesonderte Vereinbarung über Backup- und Recovery-Leistungen besteht, ist der Auftraggeber selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.
(4) Bei Arbeiten an produktiven Systemen wird der Auftragnehmer, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, darauf hinwirken, das Risiko eines Datenverlustes zu reduzieren.
(5) Eine vollständige Wiederherstellung von Daten kann nur garantiert werden, wenn eine entsprechend vereinbarte und technisch funktionsfähige Backup-Lösung vorhanden ist.
§ 7 Termine und Verzögerungen
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse, insbesondere technische Störungen bei Drittanbietern, Ausfälle von Internet- oder Telekommunikationsverbindungen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist führen.
(3) Bei Projekten, deren Durchführung von der Mitwirkung des Auftraggebers oder von Drittanbietern abhängig ist, beginnen vereinbarte Fristen grundsätzlich erst, sobald alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
§ 8 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
(2) Sofern eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, wird nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet.
(3) Fahrtzeiten, Reisekosten, Versandkosten, Kosten für Hardware, Softwarelizenzen, Domains, Hosting, Cloud-Dienste und sonstige Leistungen Dritter werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder ihre Beauftragung für die Durchführung des Auftrags erforderlich und vom Auftraggeber freigegeben ist.
(4) Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern wird die Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
(5) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen
(1) Bei umfangreicheren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen vereinbaren.
(2) Bei Leistungen, bei denen bereits vor Beginn erhebliche Kosten entstehen, insbesondere für Hardware, Softwarelizenzen, Domains, Hosting oder externe Dienstleistungen, kann eine Vorauszahlung vereinbart werden.
(3) Die Höhe und Fälligkeit von Abschlags- oder Vorauszahlungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
§ 10 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit der Auftragnehmer die Herstellung eines bestimmten Werkes schuldet, insbesondere einer individuell entwickelten Website oder Software, kann eine Abnahme erforderlich sein.
(2) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Werk dem Auftraggeber zur Prüfung bereit.
(3) Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und erkennbare Mängel konkret mitzuteilen.
(4) Die Abnahme erfolgt ausdrücklich oder, soweit gesetzlich zulässig, durch schlüssiges Verhalten.
(5) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
§ 11 Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Beginn der Leistungserbringung können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises und der Leistungsfrist führen.
(2) Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet.
(3) Dies gilt insbesondere für:
zusätzliche Funktionen,
zusätzliche Webseiten oder Softwaremodule,
nachträgliche Designänderungen,
zusätzliche Schnittstellen,
zusätzliche Server- oder Netzwerkkonfigurationen,
Fehler, die durch Änderungen Dritter entstanden sind,
Wiederherstellungsarbeiten nach nicht autorisierten Änderungen,
Migrationen und Datenübernahmen, soweit diese nicht ursprünglich vereinbart wurden.
§ 12 Mängel und Nachbesserung
(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Vertrag nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst konkret zu beschreiben und dem Auftragnehmer eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung einzuräumen.
(3) Ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung besteht nicht für Probleme, die nachweislich durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, Änderungen an der IT-Infrastruktur, inkompatible Drittsoftware, unsachgemäße Bedienung oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verursacht wurden.
(4) Für Leistungen Dritter, insbesondere Hosting-, Cloud-, Software- oder Telekommunikationsanbieter, haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit ihm ein eigenes Verschulden zur Last fällt.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Auftragnehmer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
§ 14 Haftung für Datenverlust
(1) Der Auftragnehmer haftet für Datenverlust nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässigem Datenverlust ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(3) Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich die Verantwortung für Backup- oder Datensicherungsleistungen übernommen hat.
§ 15 Schutzrechte und Nutzungsrechte
(1) An individuell erstellter Software, Websites, Quellcode, Grafiken, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
(3) Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte, insbesondere ausschließlicher Nutzungsrechte oder der vollständigen Übertragung von Urheberrechten, bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(4) Open-Source-Software sowie Software und Inhalte Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese bleiben unberührt.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemein verwendbare technische Kenntnisse, Methoden, Programmierkonzepte und nicht kundenspezifische Komponenten auch für andere Projekte zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
§ 16 Open-Source-Software und Drittanbieter
(1) Bei der Entwicklung und Bereitstellung von Websites und Software können Open-Source-Komponenten oder Leistungen Dritter eingesetzt werden.
(2) Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
(3) Der Auftragnehmer kann für den Auftrag erforderliche Dienste Dritter empfehlen oder integrieren, insbesondere Hosting-, Cloud-, Zahlungs-, E-Mail-, API-, Analyse- oder Softwaredienste.
(4) Soweit der Auftraggeber selbst Vertragspartner eines Drittanbieters ist, ist er für dessen Vertragsbedingungen, Kosten und Verfügbarkeit verantwortlich.
§ 17 Verfügbarkeit von IT-Systemen
(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit von Servern, Websites, Netzwerken oder sonstigen IT-Systemen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Insbesondere bei Leistungen, die von Internetprovidern, Hostingunternehmen, Cloud-Anbietern oder sonstigen Drittanbietern abhängig sind, kann keine vollständige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit garantiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Geplante Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 18 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Website und der angebotenen Dienstleistungen wird in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers näher beschrieben.
(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer nur solche Daten zur Verarbeitung bereitzustellen, deren Verarbeitung für die vereinbarte Leistung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
§ 19 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne technische Informationen, nicht öffentliche Software, Quellcode, Kundendaten und interne Geschäftsunterlagen.
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 20 Fernwartung und Remote-Support
(1) Sofern vereinbart, kann der Auftragnehmer IT-Systeme mittels Fernwartung betreuen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind und er zur Erteilung des erforderlichen Zugriffs berechtigt ist.
(3) Der Auftragnehmer wird Fernzugriffe grundsätzlich nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags und für die erforderliche Dauer nutzen.
(4) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass vor Beginn wesentlicher Arbeiten an produktiven Systemen geeignete Datensicherungen vorhanden sind, sofern keine entsprechende Backup-Leistung vereinbart wurde.
§ 21 Kündigung bei laufenden Dienstleistungen
(1) Bei laufenden IT-Betreuungs- oder Wartungsverträgen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
(2) Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bereits erbrachte Leistungen sowie vom Auftragnehmer bereits verbindlich bestellte oder nicht stornierbare Leistungen Dritter bleiben nach einer Kündigung grundsätzlich vergütungspflichtig, soweit gesetzlich zulässig.
§ 22 Verbraucher und Widerrufsrecht
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, können gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bestehen.
(2) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
(3) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist und gegebenenfalls für Wertersatz bzw. das Erlöschen des Widerrufsrechts.
(4) Soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.
(5) Soweit für einen konkreten Vertrag ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
§ 23 Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Hardware oder sonstige körperliche Gegenstände verkauft werden, bleiben diese bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
(2) Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 24 Elektronische Kommunikation
(1) Die Parteien dürfen für die Kommunikation im Rahmen des Vertrags insbesondere E-Mail, Messenger-Dienste oder andere vereinbarte elektronische Kommunikationsmittel verwenden.
(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass seine angegebenen Kontaktdaten aktuell sind.
(3) Rechtlich relevante Erklärungen müssen, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, in der jeweils erforderlichen Form abgegeben werden.
§ 25 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und gesetzlich zulässig ist.
§ 26 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
§ 27 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses wirksam vereinbart werden kann.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 28 Gerichtsstand
(1) Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 29 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen und Ergänzungen eines individuellen Vertrags bedürfen der jeweils gesetzlich erforderlichen Form.
Rodion Sokolan
Wasserlooser Weg 23
24944 Flensburg
Deutschland
E-Mail: rodion.sokolan@arcaim.net
Telefon: +49 175 3386590
Stand: September 2026
